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OLG Naumburg, 08.12.1999 - 8 UF 1/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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ZPO § 176
Bestimmung des Endes der Ehezeit durch Zustellung des Scheidungsantrags
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82
Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern
Auszug aus OLG Naumburg, 08.12.1999 - 8 UF 1/99
Zwar liegt die richterliche Verfügung zeitlich vor Eingang des Meldeschriftsatzes, jedoch wurde die Zustellung erst ausgeführt fast einen Monat nach der richterlichen Verfügung, sodass die Geschäftsstelle bzw. Kanzlei in der Lage und auch verpflichtet gewesen wäre, diese gesetzliche Regelung von Amts wegen zu beachten- die Zustellung unmittelbar an die Partei hat die Rechtshängigkeit nicht herbeiführen können (BGH in FamRZ 1984, S. 368 f).